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   VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29   

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https://dejure.org/2024,7642
VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29 (https://dejure.org/2024,7642)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.03.2024 - 19 C 24.29 (https://dejure.org/2024,7642)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. März 2024 - 19 C 24.29 (https://dejure.org/2024,7642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § ... 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2; AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 5; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 9 Abs. 2 S. 3; GG Art. 3 Abs. 3 S. 2; UN-Behindertenrechtskonvention Art. 5 Abs. 2
    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen, Ausländer mit einer Behinderung, Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland, Planwidrige Regelungslücke, Analogie, Diskriminierungsverbote

  • rewis.io

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen, Ausländer mit einer Behinderung, Einfügen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland, Planwidrige Regelungslücke, Analogie, Diskriminierungsverbote

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Das Grundgesetz fordert zur Achtung des Diskriminierungsverbots aber keine unverhältnismäßigen oder unbilligen Belastungen (BSG, U.v. 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 33).

    Das entspräche nicht der gesetzgeberischen Intention und würde gerade im Hinblick auf die begrenzte finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates zu unverhältnismäßigen und unbilligen Belastungen führen, die das Grundgesetz aber insoweit gerade nicht fordert (vgl. BSG, U.v. 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 33).

    Da die UN-BRK - wie das Grundgesetz - zur Achtung des Diskriminierungsverbots keine unverhältnismäßigen oder unbilligen Belastungen fordert und die sich daraus ergebenden Rechtfertigungsanforderungen nicht höher sind als die nach dem Grundgesetz (vgl. BSG, U.v. 6.3.2012 - B 1 KR 10/11 R - juris Rn. 33; OVG Lüneburg, B.v. 15.10.2013 - 4 ME 238/13 - juris Rn. 3 ff.), kann insoweit auf die obigen Ausführungen zu Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verwiesen werden.

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Darüber hinaus ist der Schutzbereich des Grundrechts berührt, wenn Rechtsnormen oder Verwaltungspraxis zwar für Behinderte und Nichtbehinderte gleichermaßen gelten, Behinderte aber wegen der unterschiedlichen Auswirkungen der Rechtsanwendung faktisch (mittelbar) benachteiligt werden, etwa weil sie eine bestimmte rechtliche Gewährleistung aus tatsächlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen können (BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 26).

    Andererseits haben sie rechtlich schutzwürdige gegenläufige Belange, aber auch organisatorische, personelle und finanzielle Gegebenheiten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen (BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 27 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 16; VG Schleswig, U.v. 7.2.2019 - 1 A 66/16 - juris 34).

  • OVG Hamburg, 25.08.2016 - 3 Bf 153/13
    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Sie begründet aber keine subjektiven Ansprüche auf Aufenthaltsgewährung (OVG Hamburg, U.v. 25.8.2016 - 3 Bf 153/13 - juris Rn. 118).

    Das unmittelbar anwendbare Diskriminierungsverbot des Art. 5 Abs. 2 UN-BRK entspricht insoweit im Wesentlichen dem Regelungsgehalt des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (OVG Hamburg, U.v. 25.8.2016 - 3 Bf 153/13 - juris Rn. 117).

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Ob vorliegend eine mittelbare Benachteiligung von Ausländern mit einer Behinderung im Hinblick darauf, dass von der Erteilungsvoraussetzung des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG alle Ausländer betroffen werden, bei denen es nicht gewährleistet erscheint, dass sie sich auf Grund ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen können, vorliegt, kann offenbleiben, zumal nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder Ausländer mit einer Behinderung diese Erteilungsvoraussetzung nicht erfüllen kann (vgl. zur mittelbaren Benachteiligung im Rahmen des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG BVerfG, B.v. 29.1.2019 - 2 BvC 62/14 - juris Rn. 55).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Der besondere Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verbietet Normgebern und Verwaltung, Behinderte gezielt schlechter zu stellen, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen geboten ist (BVerfG, B.v. 19.1.1999 - 1 BvR 2161/94 - juris Rn. 56).
  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Die UN-BRK hat in Deutschland Gesetzeskraft (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21.12.2008, BGBl II S. 1419) und kann als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte, insbesondere auch Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, herangezogen werden (BVerfG (Kammer), B.v. 31.3.2021 - 1 BvR 413/20 - juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2012 - 8 LB 5/11

    Positive Integrationsprognose bei Einfügen eines ausländischen Jugendlichen in

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder jungen Volljährigen berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (NdsOVG, U.v. 19.3.2012 - 8 LB 5/11 - juris Rn. 74 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Andererseits haben sie rechtlich schutzwürdige gegenläufige Belange, aber auch organisatorische, personelle und finanzielle Gegebenheiten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen (BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 27 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 16; VG Schleswig, U.v. 7.2.2019 - 1 A 66/16 - juris 34).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2019 - 4 MB 126/18

    Aufenthaltsgewährung für gut integrierten Jugendlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Letztere sollen durch die Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus honoriert werden (BT-Drs. 18/4097 S. 23; OVG SH, B.v. 14.1.2019 - 4 MB 126/18 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16

    Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer trotz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2024 - 19 C 24.29
    Andererseits haben sie rechtlich schutzwürdige gegenläufige Belange, aber auch organisatorische, personelle und finanzielle Gegebenheiten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen (BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 27 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 16; VG Schleswig, U.v. 7.2.2019 - 1 A 66/16 - juris 34).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2013 - 4 ME 238/13

    Angebot eines Platzes für ein behindertes Kind in einer Integrationsgruppe in

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